WICHTIGE INFO: Ausschließlich die qualifizierte elektronische Signatur ist in Deutschland zur Unterzeichnung von Arbeitnehmerüberlassungsverträge rechtskräftig. E-Mails, Telefax oder andere elektronische Unterschriftssysteme entsprechen nicht dem gültigen Recht. Hierüber geschlossene Verträge sind nichtig. Solche Formfehler werden mit Geldbusen bis zu 1.000,00 Euro pro Fall geahndet. Wenn der AÜ-Vertrag vor Einsatzbeginn nicht rechtsgültig unterschrieben ist, wird der Mitarbeiter/in bei betreten Ihres Firmengeländes zu Ihrem eigenen.
11A bietet die Möglichkeit kurzfristig (z.B. bei einer Krankheitsvertretung oder Ersatzstellung) Arbeitnehmerüberlassungsverträge digital rechtskräftig zu schließen.
Hierbei wenden wir das qualifizierte elektronische Signaturverfahren an. Dazu benötigen Sie ein Kartelesegerät und eine Signaturkarte mit PIN.
Die Bedienung ist so simpel wie bei einem Geldautomaten.
Zusätzlich werden die geschlossenen AÜ-Vertrage zentral im Trust Center der Deutschen Bundesdruckerei bzw. Bundesnotarkammer rechtsgültig archiviert. Bei möglichen unangekündigten Betriebsprüfungen sind die Verträge in 11A abrufbar.
Unternehmen möchten nicht mehr einem Dienstleister blind vertrauen.